Veranstaltung: | 01. Ordentlicher Landesdelegiertenrat 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Vorbereitung Landtags- und Bundestagswahl 2021 |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenrat |
Beschlossen am: | 07.03.2020 |
Eingereicht: | 07.03.2020, 15:27 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Wahlkampfteams zur Landtags- und Bundestagswahl 2021
Beschlusstext
Beschluss des LDR vom 07.03.2020
Der Landtagswahlkampf 2021 wird auf der Landesverbandsebene von einem
Wahlkampfteam geleitet. Diesem gehören mit Stimmrecht an:
- die Landesvorsitzende
- der Landesvorsitzende
- die Landesschatzmeisterin
- die Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion
- die bündnisgrüne Ministerin
- die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete
- die Listenplätze 1 und 2 der Landesliste für die Wahlen zum Landtag
- der Landesgeschäftsführer
- ggf. der*die Wahlkampfmanager*in
Der Bundestagswahlkampf 2021 wird auf der Landesverbandsebene von einem
Wahlkampfteam geleitet. Diesem gehören mit Stimmrecht an:
- die Landesvorsitzende
- der Landesvorsitzende
- die Landesschatzmeisterin
- die Listenplätze 1 und 2 der Landesliste für die Wahlen zum Deutschen
Bundestag
- der Landesgeschäftsführer
Ohne Stimmrecht können jeweils weitere Mitglieder und Personen mit
Wahlkampferfahrung oder -funktionen zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
Das Wahlkampfteam hat die Aufgabe, den Landtags- und Bundestagswahlkampf
strategisch und organisatorisch vorzubereiten und dessen erfolgreiche
Durchführung sicherzustellen. Es fällt seine Entscheidungen im programmatisch
und finanziell vorgegebenen Rahmen.
Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten der Organe des Landesverbandes bleiben
von dieser Entscheidung unberührt.